Best Practices

Fall 1

Fall

Einem Unternehmen liegt ein Angebot für eine Pensionszusage und eine dazugehörige Rückdeckungsversicherung vor. Die jährliche Prämie für die Versicherung beträgt 40.000 Euro. Der Berater drängt aufgrund einer baldigen Reduktion des Garantiezinssatzes zu einem schnellen Abschluss.

Unsere Leistung

Aufgrund der Dringlichkeit bearbeiten wir den Fall innerhalb von 2 Tagen und können folgende Verbesserungen erzielen:

Pensionszusage: Die mitgelieferte Pensionszusage enthält Formulierungen, die eine steuerliche Anerkennung, d.h. eine gewinnmindernde Rückstellungsbildung verhindern würden. Wir korrigieren diese Passagen.

Versicherung: Im Todesfall nach Pensionsantritt (z.B. Pensionsantritt mit 65, Tod mit 67) würde das gesamte unverbrauchte Kapital an die Versicherung fallen und wäre für unseren Kunden verloren. Wir ändern den Tarif so, dass im Todesfall das unverbrauchte Kapital an die Firma zurückfließt.

Wir reduzieren die Abschlusskosten um über 30.000 (!) Euro und verhandeln die Aufnahme von Sonderklauseln, die die zukünftige Flexibilität unseres Kunden spürbar erhöhen.

Ergebnis

Unser Kunde hat eine Pensionszusage versprochen, die dem aktuellen Stand der Gesetzgebung entspricht. Der Tarif der Rückdeckungsversicherung passt genau zur Zusage und wird mit geringen Abschlusskosten – der Kunde erspart sich über 30.000 Euro – und einer Reihe vorteilhafter Sonderklauseln abgeschlossen.


Fall 2

Ziel des betrieblichen Vorsorgemodells:

Fall

Eine Firma hat noch viele Mitarbeiter im System der Abfertigung Alt und beauftragt eine Überprüfung der Ansprüche.

Unsere Leistung

Wir zeigen grafisch auf, wann voraussichtlich welche Liquidität für die Abfertigungszahlungen benötigt wird. Da in bestimmten Jahren Belastungsspitzen zu erwarten sind (weil mehrere Mitarbeiter gleichzeitig in Pension gehen oder Mitarbeiter mit höheren Gehältern abzufertigen sind), empfehlen wir das Modell der Auslagerung der Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung. mit 67) würde das gesamte unverbrauchte Kapital an die Versicherung fallen und wäre für unseren Kunden verloren. Wir ändern den Tarif so, dass im Todesfall das unverbrauchte Kapital an die Firma zurückfließt.

Ergebnis

Vorteil für die Firma ist eine Glättung der Belastungsspitzen. Böse Überraschungen durch ungeplante Abfertigungszahlungen werden vermieden. Zusätzlich profitiert unser Kunde von den Wertzuwächsen der Versicherung und verbessert seine Bilanzkennzahlen.

Entwicklung eines mehrstufiges Modells mit folgenden Leistung
Gehaltsumwandlung

Fall 3

Fall

Die Dotierungen der unternehmensrechtlichen Rückstellung für die Pensionszusage eines Klienten nehmen Dimensionen an, die nicht mehr leistbar sind bzw. voraussichtlich zu Verlusten in den Bilanzen der kommenden Jahre führen würden.

Unsere Leistung

Wir liefern die notwendigen Berechnungen und entwickeln Vorschläge zur Änderung der Pensionszusage, um die unternehmensrechtliche Rückstellung zu reduzieren und führen Gespräche mit Arbeitgeber und Begünstigtem.

Ergebnis

Unsere Lösung führt zu einem möglichst geringen Einschnitt für den Begünstigten. Es kommt zu keiner Auflösung der steuerrechtlichen Rückstellung und somit zu keiner Steuernachzahlung, aber dennoch zu einer spürbaren Reduktion der künftigen Zuwächse der unternehmensrechtlichen Rückstellung.


Fall 4

Fall

Ein deutscher Mutterkonzern hat ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge umgesetzt. Nun soll für die österreichische Tochtergesellschaft ein möglichst ähnliches Modell eingeführt werden.

Unsere Leistung

Wir klären den Kunden über die rechtlichen Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland auf und präsentieren jene Modelle, die den Zielsetzungen des Arbeitgebers am nächsten kommen. In der Folge unterstützen wir bei der Formulierung der Betriebsvereinbarung, erarbeiten gemeinsam die Gruppenkriterien und wählen eine passende Versicherung für die Umsetzung des Modells.

Ergebnis

Wir haben je nach Hierarchieebene unterschiedliche Modelle der betrieblichen Altersvorsorge umgesetzt, um eine mögliche hohe Bindungs- und Motivationswirkung zu erzielen. Bei der Auswahl des geeigneten Produktpartners konzentrieren wir uns auf eine günstige Kostenstruktur, einen langfristig stabilen Partner, eine leistungsstarke Verwaltung und praktische Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung.


Fall 5

Fall

Ein Kunde möchte für seine Mitarbeiter ein betriebliches Vorsorgemodell einführen, das die Bindungswirkung erhöht, wichtige Mitarbeiter motiviert und das Ansehen des Arbeitgebers am Markt steigert.

Unsere Leistung

Wir entwickeln gemeinsam mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ein mehrstufiges Modell, das sowohl die Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 15 lit a, als auch Beiträge zu einer Pensionskasse und betrieblichen Kollektivversicherung umfasst. Auch Eigenbeiträge der Mitarbeiter mit staatlicher Förderung sind möglich.

Ergebnis

Die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber sind in einem längeren Diskussionsprozess eingeflossen. Ein Konzept zur richtigen Kommunikation des Modells nach innen und außen soll sicherstellen, dass das Unternehmen am Markt attraktiv ist und die Mitarbeiter die Zusatzleistung ihres Arbeitgebers zu schätzen wissen.


Fall 6

Fall

Überprüfung bestehender Pensionszusagen – eine Zusammenfassung

Bei über 80% aller von uns überprüften Pensionszusagen gibt es massiven Verbesserungsbedarf in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

  • Standard-Muster-Pensionszusagen berücksichtigen die individuelle Situation von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht.
  • Leistungshöhe und Leistungsvoraussetzungen sind ungenau vereinbart, dadurch sind Streitigkeiten im Leistungsfall vorprogrammiert.
  • Formulierungen, die die steuerliche Anerkennung in Frage stellen (z.B. verdeckte Ausschüttung). Eine Finanzprüfung hätte die Auflösung der Rückstellung und damit eine Steuernachforderung zur Folge.
  • Viele Pensionszusagen entsprechen nicht den Vorgaben des VwGH zur begünstigten Pensionsabfindung mit dem Hälftesteuersatz.
  • Keine Übereinstimmung von versprochenen Pensionsleistungen und Rückdeckungsversicherung, z.B. muss der Arbeitgeber im Todesfall nach Pensionsantritt eine Witwenpension leisten, bekommt aber von der Versicherung kein Geld, weil diese so gestaltet ist, dass im Todesfall das vorhandene Kapital verfällt.
  • Massive Unterdeckung, d.h. die aus dem Rückdeckungsprodukt zu erwartende Leistung deckt bei weitem nicht die zugesagte Pension, teilweise drohen sogar existenzbedrohende Lücken zwischen zugesagten und rückgedeckten Leistungen.
  • Unnötig hohe Abschlusskosten, die vermieden werden können.
  • Viele Arbeitgeber sehen sich mit explodierenden unternehmensrechtlichen Rückstellungen konfrontiert.

Unsere Leistung

Wir überprüfen
  • Enthält die Pensionszusage Formulierungen, die eine steuerliche Anerkennung ins Schwanken bringen können?
  • Sind sämtliche Leistungen klar definiert, sodass Streitigkeiten im Leistungsfall ausgeschlossen werden können?
  • Sind die zugesagten Leistungen lückenlos gedeckt, um unkalkulierbare und existenzbedrohende Risiken für das Unternehmen zu vermeiden?
  • Ist mit dem aktuellen Ansparplan bei Pensionsantritt eine Finanzierungslücke zu erwarten?
  • Entspricht das Rückdeckungsprodukt den jüngsten Anforderungen bezüglich Kostenstruktur, Spezialklauseln und Tarifkonditionen?
Wir erstellen Vorschläge
  • zur Korrektur festgestellter Schwachstellen
  • zur kongruenten Rückdeckung und Finanzierung der versprochenen Leistungen
Wir übernehmen
  • eventuell notwendige Ausschreibungen oder Verhandlungen mit den Produktanbietern
  • die laufende Wartung von Pensionszusage und Rückdeckung

Ergebnis

Die Vertragswerke zur Betrieblichen Vorsorge unserer Kunden sind rechtlich aktuell und die versprochenen Leistungen sind eindeutig formuliert, um Risiken für den Arbeitgeber zu minimieren und die Sicherheit für die Begünstigten zu maximieren.

Besonderen Wert legen wir auf das lückenlose Zusammenspiel zwischen den zugesagten Leistungen und den entsprechenden Rückdeckungsprodukten.

Bei Neuabschluss einer Rückdeckungsversicherung profitieren unsere Kunden von hohen Kosteneinsparungen und zusätzlichen Sonderkonditionen.

Wir begleiten unsere Kunden bis zum Pensionsantritt und kümmern uns um die laufende Wartung der Verträge.


Fall 7

Fall

Ein Unternehmen hat eine beitragsorientierte direkte Leistungszusage irrtümlicher Weise in der Bilanz jahrelang wie eine Pensionskassenzusage behandelt. Außerdem war die Pensionszusage so gestaltet, dass bei genauerer Prüfung gar keine steuerwirksame Pensionsrückstellung dotiert werden dürfte.

Unsere Leistung

Wir haben die Kommunikation mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Gutachter koordiniert, ein Konzept zur Sanierung der Pensionszusage erstellt, eine kongruente Rückdeckung erstellt und die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Sanierung dargestellt.

Ergebnis

Mittels Selbstanzeige wurden die vergangenen Jahre steuerlich richtig gestellt und ab 2021 wird mit einer rechtlich aktuellen Zusage einer kongruenten Rückdeckung und richtigen Bilanzwerten fortgesetzt.


Fall 8

Fall

Ein Unternehmen das an mehrere Geschäftsführer direkte Leistungszusagen erteilt hat, möchte diese an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung auslagern.

Unsere Leistung

Wir haben für die Geschäftsführer eine Informationsbroschüre über mögliche Vor- und Nachteile einer Auslagerung ihrer Ansprüche an eine externe Kasse erstellt und zusätzlich die Unterschiede zwischen Pensionskasse und betrieblicher Kollektivversicherung herausgearbeitet. Um mögliche Haftungen des Arbeitgebers bei Übertragungen zu minimieren, sind die Begünstigten vor allem über mögliche Nachteile einer Übertragung ausführlich zu informieren. Den Arbeitgeber haben wir ausführlich über die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einer Übertragung und den Liquiditätsbedarf informiert. Danach haben wir eine Ausschreibung durchgeführt und die für das Unternehmen passende Pensionskasse ausgewählt und die Kostenstruktur optimiert.

Ergebnis

Wir haben für die Geschäftsführer eine Informationsbroschüre über mögliche Vor- und Nachteile einer Auslagerung ihrer Ansprüche an eine externe Kasse erstellt und zusätzlich die Unterschiede zwischen Pensionskasse und betrieblicher Kollektivversicherung herausgearbeitet. Um mögliche Haftungen des Arbeitgebers bei Übertragungen zu minimieren, sind die Begünstigten vor allem über mögliche Nachteile einer Übertragung ausführlich zu informieren. Den Arbeitgeber haben wir ausführlich über die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einer Übertragung und den Liquiditätsbedarf informiert. Danach haben wir eine Ausschreibung durchgeführt und die für das Unternehmen passende Pensionskasse ausgewählt und die Kostenstruktur optimiert.


Fall 9

Fall

Wir haben für die Geschäftsführer eine Informationsbroschüre über mögliche Vor- und Nachteile einer Auslagerung ihrer Ansprüche an eine externe Kasse erstellt und zusätzlich die Unterschiede zwischen Pensionskasse und betrieblicher Kollektivversicherung herausgearbeitet. Um mögliche Haftungen des Arbeitgebers bei Übertragungen zu minimieren, sind die Begünstigten vor allem über mögliche Nachteile einer Übertragung ausführlich zu informieren. Den Arbeitgeber haben wir ausführlich über die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einer Übertragung und den Liquiditätsbedarf informiert. Danach haben wir eine Ausschreibung durchgeführt und die für das Unternehmen passende Pensionskasse ausgewählt und die Kostenstruktur optimiert.

Unsere Leistung

Wir machen ein Inhouse Seminar für die Steuerberater und Bilanzierer der Kanzlei. Am Vormittag gehen wir die Vor- und Nachteile aller Durchführungswege der BAV durch, deren steuerliche Behandlung, die häufigsten Stolpersteine, die Basis einer Rückstellungsberechnung und einer versicherungstechnischen Rückstellung. Außerdem gehen wir auf rechtliche Neuerungen und Streitfälle mit der Finanz ein und die Möglichkeit, bei der Umsetzung von Vorsorgemodellen Kosten einzusparen. Am Nachmittag besprechen wir Echtfälle aus der Kanzlei mit Diskussionsbedarf und suchen gemeinsam nach der richtigen Umsetzung und Lösungsstrategien.

Ergebnis

Eine Steigerung der Beratungsqualität im Bereich der BAV innerhalb der Kanzlei, eine bessere Qualität der Vorsorgemodelle, rechtliche Aktualität und geringere Kosten für die Klienten. Eine langfristige Partnerschaft und regelmäßiger Erfahrungsaustausch.