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Die Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung

Die Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung Voraussetzungen, Ablauf, Folgen und steuerliche Behandlung der Auslagerung Mit 1. 7. 2002 hat sich das österreichische Abfertigungsrecht grundlegend geändert. Seit 1. 1. 2003 muss für neu eintretende Mitarbeiter ein Beitrag von 1,53 % des Bruttolohnes an eine Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt werden. Auch muss in jedem Unternehmen darüber entschieden werden, …