Änderung des § 67 Abs. 8 EStG im Zuge der Budgetsanierung

Zur geplanten Änderung des § 67 Abs. 8 EStG im Zuge der Budgetsanierung

Auswirkung der geplanten Neuregelung der Besteuerung von Pensionsabfindungen

Im Begutachtungsentwurf zur Änderung des EStG 1988 im Zuge der Budgetsanierung ist unter anderem eine Änderung des § 67 Abs. 8 geplant, der eine einschneidende Änderung bei der Besteuerung von Pensionsabfindungen mit sich bringen würde. Hierzu sollten noch einige Argumente in die Diskussion eingebracht werden. Hintergrund der Änderung soll eine Erhöhung des Steueraufkommens und eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit sein. Hiernach soll die Besteuerung von Pensionsabfindungen, soferne die Grenzen des § 67 Abs. 6 (d. h. ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate kann mit dem festen Steuersatz des Abs. 1 besteuert werden) überschritten sind, nur mehr dann mit dem begünstigten Hälfte- Steuersatz erfolgen, wenn der Barwert den Betrag im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 PKG (somit derzeit 120.000 S) nicht übersteigt.

Budgetbegleitgesetz 2001 | SWK 32/2000, S. 745