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Pensionszusagen von Finanz genauer geprüft – Aktion zur Überprüfung bestehender Zusagen
Die Finanz geht bei Prüfungen von Pensionszusagen mehr ins Detail!
Hat man früher idR nur darauf geachtet, ob die Höhe angemessen erscheint, die Laufzeit nicht zu kurz bzw das Antrittsalter zu niedrig ist, konzentrieren sich Prüfer immer mehr auf Fragen der Fremdüblichkeit, der Formulierung der Kapitalabfindungsoption, der verwendeten Widerrufsklauseln, der vereinbarten Unverfallbarkeitsfrist, usw.
Allein im Februar 2016 wurden uns 3 Prüfungsfälle übermittelt, bei denen die Pensionsrückstellungen in erster Instanz nicht anerkannt wurden. Eine Änderung des Ergebnisses im Instanzenweg ist nicht zu erwarten, da die Beanstandungen in gesetzlichen Regelungen bzw der bisher ergangenen Judikatur Deckung finden.
Newsletter, 2016