Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Entwurf zu den KStR 2001 erzeugt im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge Skepsis und Unsicherheit

Die gerade zur Begutachtung vorliegenden Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 bringen die erhoffte Klarheit für viele praktische Anwendungsfälle, sorgen jedoch in einigen Punkten jetzt schon für Unsicherheiten im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer. Dabei kommt es im Unterkapitel „Pensionen” zum Thema verdeckte Ausschüttungen zu einer stichwortartigen Auflistung von VwGH-Entscheidungen, zum Großteil aus den 70er bzw. frühen 80er Jahren, die alle zu einer Nicht-Anerkennung einer Pensionsrückstellung geführt haben. So würde eine Pensionsrückstellung, die ein Mehrfaches des Eigenkapitals der Gesellschaft beträgt, die Annahme einer verdeckten Ausschüttung rechtfertigen, ebenso wie die Tatsache, dass bei Firmenpensionen die Anrechnung der Sozialversicherungspension ausgeschlossen ist. Auch der Umstand, dass es keine Verpflichtung für den Pensionsberechtigten gibt, zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Ruhestand zu treten, oder dass eine Berufsunfähigkeits- oder eine Hinterbliebenenpension ohne jede Wartezeit eintreten könnte, ließe auf eine verdeckte Ausschüttung schließen.

Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 | SWK 27/2001, S. 657