Die Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung
Voraussetzungen, Ablauf, Folgen und steuerliche Behandlung der Auslagerung
Mit 1. 7. 2002 hat sich das österreichische Abfertigungsrecht grundlegend geändert. Seit 1. 1. 2003 muss für neu eintretende Mitarbeiter ein Beitrag von 1,53 % des Bruttolohnes an eine Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt werden. Auch muss in jedem Unternehmen darüber entschieden werden, wie man Abfertigungsansprüche behandelt, die bereits im alten Abfertigungssystem erworben wurden, also was mit jenen Mitarbeitern geschieht, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. 1. 2003 begründet worden ist. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen, handelsrechtlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Liquidität des Unternehmens.
Abfertigung Neu | SWK 20/21/2003, S. 500