BMF bringt mehr Klarheit zu beitragsorientierten Pensionszusagen
Steuerwirksame Rückstellungen nur bei garantierter Leistung
Wie bereits in mehreren Beiträgen 1 diskutiert, gewinnen sog. “beitragsorientierte Pensionszusagen” (im Sinn “beitragsorientierter direkter Leistungszusagen”) in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Hierbei wird ein Beitrag (= Betrag) versprochen, den das Unternehmen regelmäßig zur Finanzierung der Pensionszusage aufbringt und der dann verzinslich angesammelt wird, meistens über eine Rückdeckungsversicherung, einen Fonds oder sonstige Finanzierungsinstrumente. Die zukünftige Pensionshöhe ist somit nicht betraglich fixiert, sondern ergibt sich aus der lebenslangen Verrentung jenes Kapitals, das bis zum Stichtag des Pensionsantritts in dem jeweiligen Finanzierungsinstrument angespart wurde. Je besser dessen Performance ist, desto höher ist die Pension – und umgekehrt.
Aus verschiedensten Gründen war bisher umstritten, ob eine
Betriebliche Altersvorsorge | SWK 10/2010, S. 425