Die Übertragung von Ansprüchen aus direkten Leistungszusagen auf Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen
Steuerliche Auswirkungen – ein Aufruf zur Vereinheitlichung
Viele Arbeitgeber denken zumeist beim Pensionsantritt des Begünstigten einer direkten Leistungszusage (Pensionszusage) daran, dessen Ansprüche auf eine lebenslange Firmenpension an eine externe Versorgungseinrichtung, sprich eine Pensionskasse oder eine betriebliche Kollektivversicherung, zu übertragen.
Betriebliche Mitarbeitervorsorge | SWK 20/21/2006, S.596