Die Übertragung von Ansprüchen aus direkten Leistungszusagen

Die Übertragung von Ansprüchen aus direkten Leistungszusagen auf Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen

Steuerliche Auswirkungen – ein Aufruf zur Vereinheitlichung

Viele Arbeitgeber denken zumeist beim Pensionsantritt des Begünstigten einer direkten Leistungszusage (Pensionszusage) daran, dessen Ansprüche auf eine lebenslange Firmenpension an eine externe Versorgungseinrichtung, sprich eine Pensionskasse oder eine betriebliche Kollektivversicherung, zu übertragen.

Betriebliche Mitarbeitervorsorge | SWK 20/21/2006, S.596