Freiwillige Abfertigungszusage für GmbH-Geschäftsführer und Vorstände
Die Besteuerung von freiwilligen Abfertigungen
Unter dem Titel Managerabfertigung wird in der letzten Zeit verstärkt Werbung dafür gemacht, wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern, Gesellschafter-Geschäftsführern mit Sperrminorität oder Vorständen von Aktiengesellschaften eine freiwillige Abfertigungszusage zu erteilen.
Hervorgehobene Eckpunkte sind vielfach die Bildung von Abfertigungsrückstellungen für solche Abfertigungszusagen, die Möglichkeit der Anrechnung von Vordienstzeiten und eine eventuelle Besteuerung der freiwilligen Abfertigungszahlung mit nur 6 %, sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer in den letzten zehn Jahren vor Beendigung seiner Tätigkeit überwiegend nicht mehr wesentlich beteiligt war.
Mangerabfertigung unter der Lupe | SWK 20/21/2005, S. 619