Stellungnahme des Fachsenates für Unternehmensrecht

Erfreuliche Stellungnahme des Fachsenates für Unternehmensrecht und Revision:

Rückdeckungsversicherung erhöht die Eigenkapitalquote

Viele Pensionszusagen werden in Österreich mittels Rückdeckungsversicherungen besichert. Die für die Finanzierung notwendigen Mittel werden hiermit angespart, Risiken wie Tod, Berufsunfähigkeit aber auch Langlebigkeit abgesichert.

Eine Saldierung der bilanzierten Pensionsverpflichtungen mit den Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung war jedoch bislang in unternehmensrechtlichen Abschlüssen nicht zulässig.

Für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre soll dies nun möglich sein, sofern die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Berechtigten aus der Pensionszusage verpfändet sind. Zudem ist es erforderlich, dass eine Kongruenz hinsichtlich Fälligkeit und Höhe der Pensionsverpflichtung und der Rückdeckungsversicherung gegeben ist.

Die Saldierung führt zu einer Reduktion der Bilanzsumme und erhöht somit die Eigenkapitalquote des Unternehmens.

Im Anhang der Bilanz ist auf die Tatsache der Verpfändung der Ansprüche hinzuweisen und eine betragsmäßige Aufgliederung des Bilanzpostens in die Werte für die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen und die Pensionsverpflichtungen vorzunehmen.

Falls der Wert des Vermögens den Wert der Gesamtverpflichtung übersteigt, ist eine Forderung für den Unterschiedsbetrag nur dann anzusetzen, wenn daraus ein wirtschaftlicher Nutzen für das auslagernde Unternehmen in Form eines (ggf. abzuzinsenden) Rückforderungsanspruchs oder der Reduktion künftiger Prämienzahlungen entsteht.