Regelmäßige Überprüfung des Finanzierungsgrades des Pensionsmodelles und Feststellung von Deckungslücken zwischen zugesagten und rückgedeckten Leistungen
Beratung bei notwendigen Vertragsänderungen, die sich durch Änderungen in Gesetzen, Richtlinien, Judikatur oder der Prüfungspraxis der Finanz ergeben
Beratung über Handlungsalternativen rechtzeitig vor Eintritt in die Leistungsphase (z.B. Übertragung der direkten Leistungszusage in Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung)