Pensionszusage für Personen ohne Aktivbezug oder mit geringem Aktivbezug – Änderung der Rechtsansicht des BMF kann zu größeren Problemen führen

Pensionszusage für Personen ohne Aktivbezug oder mit geringem Aktivbezug – Änderung der Rechtsansicht des BMF kann zu größeren Problemen führen

Im Falle einer Pensionszusage ohne Aktivlohn ist eine steuerwirksame Rückstellungsbildung nicht mehr zulässig, bei einem unangemessen niedrigen Aktivlohn ist für die Bemessung der 80% Begrenzung und der Überversorgung der tatsächliche Lohn maßgebend.

Dieser Artikel beschreibt die grundsätzliche Problemstellung, die Rechtsansicht des BMF für Zusagen, die vor 2018 erteilt wurden und Zusagen, die ab dem 01.01.2018 erteilt werden bzw. wurden.

Juli 2018